November 2011 – Sicherheitsscanner sind ab sofort erlaubt
In ihrer Mitteilung vom14.11.2011 hat die Kommission einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen für Sicherheitsscanner angenommen. Diese Rechtsvorschrift ermöglicht Flughäfen und Mitgliedstaaten den Einsatz von Sicherheitsscannern. Diese gehören damit jetzt zu den zulässigen Methoden der Personenkontrolle auf Flughäfen der EU. Allerdings sind die Mitgliedsstaaten nicht zur Einführung der Sicherheitsscanner verpflichtet. Bisher durften die Scanner nur zu Testzwecken und zeitlich begrenzt eingesetzt werden.
Die Kommission setzt sich unbeirrt für die sehr teuren Geräte ein, ohne elementare Probleme wie die Zerstörung der generierten Bilder direkt nach dem Scannen der Passagiere gelöst zu haben. Hinzu kommen weitere, technische Probleme, die den Einsatz ad absurdum führen. In Hamburg hat der monatelange Test der Sicherheitsscanner ganz deutlich gezeigt, dass diese Technik nicht einsatzfähig ist. So führten in vielen Fällen bereits Schweißflecken, Reißverschlüsse oder Kleiderfalten zu einem Alarm und zu langwierigen Nachkontrollen. Die Fehlalarmquote wurde mit 70% angegeben.
Fazit des Tests in Hamburg ist, dass der Scanvorgang selbst ohne Nachkontrollen länger dauert als die bisher üblichen Kontrollen. Vor Deutschland haben bereits andere Mitgliedsstaaten der EU den Einsatz der Scanner nach einer Testphase abgelehnt.
Juli 2011 – Das Europäische Parlament hätte nichts geändert
Bereits im Juli 2011 stimmte das Europäische Parlament über eine Entschließung zur Sicherheit der Luftfahrt unter besonderer Berücksichtigung von Sicherheitsscannern (2010/2154(INI)) ab. Das Parlament konnte sich lediglich über diesen Initiativbericht zu Wort melden, da die Europäische Kommission kein ordentliches Gesetzgebungsverfahren einleitete.
Damit konnte das Parlament in der Frage der Sicherheitsscanner, welche die Grundrechte von Passagieren angreift, nicht mehr machen, als seine Meinung kund zu tun.
Die Mitte-Rechts-Mehrheit im Europäischen Parlament hatte aber bereits in dieser Abstimmung gezeigt, dass sie die Sicherheitsscanner unbedingt an europäischen Flughäfen sehen will. Alle Bedenken über den unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre von Passagieren ohne zusätzlichen Sicherheits- oder Zeitgewinn sowie langfristig mögliche Gesundheitsschäden wurden ignoriert.
Nun gilt es auf nationaler Ebene Druck zu machen, um diesem repressiven Unsinn ein Ende zu bereiten. Eines ist klar: Setzen sich die Sicherheitsscanner an Flughäfen in der EU durch, werden sie schnell auch an anderen neuralgischen Punkten eingesetzt. Dann ist der gläserne Mensch wortwörtlich Wirklichkeit geworden und nichts bleibt mehr vor den Blicken des Staates verborgen. Hinzu kommt ja im nächsten Jahr auch noch die elektronische Gesundheitskarte, welche u.a. geheime Patientendaten auf externen Servern speichert.
01.12.2010: Rede im ENVI
zu TOP 19: Sicherheit im Flugverkehr mit Schwerpunkt Sicherheitsscanner
Dezember 2010
Sicherheitsscanner werden vermehrt auf europäischen Flughäfen eingesetzt und sollen für mehr Sicherheit sorgen. Mit ihnen wurde auf den vereitelten Sprengstoffanschlag auf ein Flugzeug zu Weihnachten 2009 reagiert.
Einem Attentäter war es gelungen, im Intimbereich versteckt, eine kleine Menge Sprengstoff in ein Flugzeug zu schmuggeln, wo er versuchte, diesen zur Explosion zu bringen. Seitdem werden die Nacktscanner als neues Wundermittel für die Sicherheit des Flugverkehrs gepriesen. Dass diese den sogenannten »Unterhosenattentäter« wohl nicht entlarvt hätten, ist exemplarisch für die unsachlich geführte Debatte in der Öffentlichkeit, die mit den Ängsten der Menschen spielt.
Im Juni 2010 veröffentlichte die Kommission als Reaktion auf eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2008 eine »Mitteilung über den Einsatz von Sicherheitsscannern auf EU-Flughäfen«. In dieser Mitteilung informiert die Kommission aus ihrer Sicht über die Körperscanner.
Körperscanner, dass hat die Kommission richtig erkannt, berühren eine ganze Reihe von Aspekten: Menschenrechte, Privatsphäre, Würde, Datenschutz und den Schutz besonders sensibler Gruppen wie Kinder und Schwangere. Der Umweltausschuss des Parlamentes bereitet nun eine Stellungnahme für den federführenden Verkehrsausschuss vor, der einen Initiativbericht an die Kommission schreiben wird. Die erste Debatte im Ausschuss hat einerseits gezeigt, dass dieses Thema kontrovers diskutiert wird, und andererseits, dass meine Sichtweise von zahlreichen Abgeordneten anderer Fraktionen geteilt wird.
Sicherheit
Ich lehne den Einsatz von Nacktscannern entschieden ab. Dem Hauptargument erhöhter Sicherheit kann ich nicht folgen. Nacktscanner können nicht in Menschen hineinsehen, sie »tasten« lediglich die Hautoberfläche ab. Sie können also nichts entdecken, was im Körper oder zwischen Körperfalten versteckt ist. Dafür müssten die Passagiere, wie beim Arzt, geröntgt werden. Wenn jemand um jeden Preis Sprengstoff an Bord bringen will, schafft er es auch. Nacktscanner sind bei weitem nicht so effektiv wie behauptet und bringen daher keinen erhöhten Nutzen für die Sicherheit. Wären sie tatsächlich effektiv, würden vermutlich in kürzester Zeit alle Flughäfen der EU sowie Bahnhöfe, Institutionen wie der Bundestag und andere mit Nacktscannern ausgerüstet werden.
Gesundheit
Wenn Nacktscanner flächendeckend eingesetzt werden, steigt die Strahlenbelastung der Passagiere stark an. Die Kommission schließt lediglich Scanner mit aktiven Röntgenstrahlen aus, nicht jedoch Geräte mit aktiven Millimeterwellen. Hier wird der Körper kurzwelliger Strahlung in einem Bereich von 30-300 GHz ausgesetzt (in etwa wie bei Handys und Mikrowellen).
Der Kommission zufolge konnten in Studien keine Gesundheitsschäden festgestellt werden. Hier verhält es sich ähnlich wie bei den Handys. Gesundheitsschäden sind wissenschaftlich schwer nachzuweisen, aber auch nicht wirklich auszuschließen, da wir immer wieder Klagen über gesundheitliche Beeinträchtigungen hören. Offen bleibt außerdem, welche Gefahren diese Scanner für Kinder darstellen oder für Mitarbeiter, die durchgehend an den Geräten arbeiten.
Datenschutz/Privatsphäre:
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der mangelnde Datenschutz, die Verletzung der Privatsphäre und der Menschenrechte. Nacktscanner, aber auch die angebotene Alternative des ausführlichen Abtastens, sind zutiefst entwürdigend.
Es ist demütigend, sich vor Fremden derart entblößen zu müssen. Intimste körperliche Merkmale, Behinderungen, Prothesen, Hilfsmittel wie Katheter und Windeln werden sichtbar. Hinzu kommt die Angst, dass diese pikanten Details womöglich öffentlich werden.
Die Praxis hat bereits gezeigt, dass der Schutz persönlicher Daten nicht zu 100 % garantiert werden kann. Wie alle Computersysteme hat auch dieses seine Schwächen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Hacker, Bodenpersonal oder andere sich Zugang verschaffen können, um interessante Bilder zu entwenden. Es ist unrealistisch, zu behaupten, dass hier absolute Sicherheit existieren würde.
Wie soll garantiert werden, dass keine rassistische Auswahl von Personen stattfindet? Es ist ja nicht geplant, dass alle Passagiere durch die Scanner müssen. Die Auswahl erfolgt vielmehr nach dem Zufallsprinzip. Allerdings können Personen auch gezielt ausgesucht werden, wenn sie verdächtig erscheinen. Mittlerweile gibt es Erfahrungsberichte, wonach auffallend oft attraktive Frauen für den Nacktscanner ausgewählt werden.
Sorgen bereiten mir auch Kinder. Mir graut es nämlich bei dem Gedanken, kleine Kinder derart bloßgestellt zu sehen. Wie soll denn gewährleistet werden, dass ein Mitarbeiter nicht einfach den Computerbildschirm abfotografiert, wenn er aus Datenschutzgründen die Passagiere abgeschirmt von der Öffentlichkeit kontrolliert? Man muss sich außerdem darüber im Klaren sein, dass Kinder, wenn sie im Scanner nicht lange genug still stehen, auch im Intimbereich abgetastet werden müssen. Insbesondere bei kleinen Kindern düfte es mit dem Stillstehen Probleme geben. Somit kann dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet sein. Erwachsene Menschen werden wohl mit den Erniedrigungen umgehen können. Sie kennen die Hintergründe und wissen, dass sie bei einer Flugreise mit Körperscannern oder ausführlichem Abtasten konfrontiert werden können. Kinder verstehen das wahrscheinlich nicht.
Und wie sollen Eltern ihren Kindern erklären, dass sie keiner gegen ihren Willen anfassen darf, aber der »Staat« bzw. die Leute am Flughafen schon?
Fazit:
Ich bin der Meinung, dass Fliegen nie 100%ig sicher sein wird. Genauso wenig wie die Benutzung aller anderen Verkehrsmittel auch. Es kann immer wieder einmal - wie schon in der Vergangenheit - passieren, dass Terroristen erfolgreich Anschläge verüben. Das einzige Mittel dagegen wäre, gar nicht zu fliegen. Uns aber aus vorgeblichen Sicherheitsgründen fragwürdigen und ethisch nicht zu verantwortenden Prozeduren zu unterziehen, lehne ich ganz entschieden ab!