Umwelt erhalten > Gefährliche Stoffe (RoHS)
Juni 2011 – Schnelle Einigung zwischen Parlament und Rat
Das Europäische Parlament hat sich bereits in erster Lesung mit dem EU-Ministerrat geeinigt. Im November 2010 hat das Parlament die zuvor in Verhandlungen mit dem Rat vervollständigte Neufassung der Richtlinie über gefährliche Substanzen in Elektrogeräten (RoHS) nahezu einstimmig angenommen. Im Mai 2011 hat dann der EU-Ministerrat nachgezogen und die Neufassung ebenfalls adaptiert. Ein großer Erfolg ist der offene Geltungsbereich, durch den in Zukunft mehr Geräte erfasst werden. Diese Herangehensweise ist vorbildlich und das Parlament versucht, das Gleiche auch bei der WEEE-Richtlinie durchzusetzen. In vielen Punkten bleibt die Neufassung der Richtlinie jedoch aufgrund der konservativen Mehrheit schwach. Negativ ist, dass die Liste der bisher verbotenen sechs Stoffe z.B. nicht um chlorierte und bromierte Flammschutzmittel, Phthalate und PVC erweitert wurde. Die Gesundheitsgefährdung, die von diesen Stoffen ausgeht, ist hinreichend belegt. Das Parlament hat eine Chance vertan, die wachsende Elektro- und Elektronikindustrie ein bisschen umweltfreundlicher zu machen. Es ist eigentlich die Aufgabe der EU, hier einen klaren Weg vorzugeben, der für alle beteiligten Akteure Anreize gegeben hätte, weniger Giftstoffe in ihren Produkten zu verwenden. Stattdessen läuft die EU der Entwicklung hinterher. Einige der führenden Hersteller bringen bereits seit Jahren Produkte ohne diese Gifte auf den Markt. Diese Firmen werden quasi „bestraft“, weil sie ihre Produktion zu Gunsten von Gesundheit und Umwelt umgestellt haben, währen die Konkurrenz das jetzt nicht mehr muss. Positiv ist, dass die Kommission drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie eine ausführliche Folgenabschätzung der gefährlichsten Substanzen durchführen muss, deren Aufnahme in die Richtlinie durch den Rat abgelehnt worden war. Dabei werden dann auch Nano-Partikel stärker berücksichtigt.
Der Kompromiss ist auch deshalb tragbar, weil damit ein Ansatz geschaffen wird, mit dem im Zuge kommender Untersuchungen zusätzliche Giftstoffe verboten werden können. Mit einer anderen Mehrheit im Parlament wäre mehr möglich gewesen, aber auch so stellt die Neufassung der Richtlinie sicher, dass weniger gefährliche Substanzen in die Umwelt gelangen. Die Neufassung der Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, kurz RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances), ergänzt die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE). Ziel von RoHS ist es, die Anzahl gefährlicher Stoffe in sämtlichen Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren. Text meiner Rede in der Debatte im Plenum am 22.11.2010 Meine Presseerklärung zur Abstimmung am 24.11.2010 Das Problem drängte, da nach Angaben der Kommission - bei steigender Tendenz - jährlich über 9 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in der EU verkauft werden. Dementsprechend groß ist die Menge an Altgeräten, die entsorgt werden muss. Diese enthalten sehr oft chemische Substanzen, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Zu den gefährlichsten Stoffen gehören Polyvinylchlorid (PVC), Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE), Quecksilber, Blei, Cadmium, bromorganische und chlororganische Verbindungen, andere Flammschutzmittel, Arsenverbindungen, Weichmacher, in der Struktur asbestähnliche Kohlenstoffnanoröhrchen und viele mehr. Einige dieser Stoffe bergen ein weiteres Risiko: Werden etwa chlorierte und bromierte Flammschutzmittel oder PVC bei zu niedrigen Temperaturen verbrannt, entstehen die extrem giftigen Furane und Dioxine. ![]() Das ist vor allem auf Mülldeponien in Entwicklungsländern ein Problem, da dort leicht Schwelbrände entstehen, wenn Kinder Elektro- und Elektronikabfälle verbrennen, um an Kupfer oder andere Metalle zu gelangen. Die alte RoHS-Richtlinie konnte bereits dazu beitragen, dass neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr ganz so viele Giftstoffe enthalten. Eine Neufassung ist dennoch notwendig, da die Richtlinie bisher nur die Verwendung von sechs Substanzen beschränkt.¹ Die Berichterstatterin Jill Evans von den Grünen hat einen insgesamt guten Berichtsentwurf vorgelegt, der den Kommissionsvorschlag in einigen wichtigen Punkten verbessert. Sie schlägt vor, die Verwendung von bromierten und chlorierten Flammschutzmittel, von PVC und Phthalaten stufenweise einzustellen. Eine weitere, wichtige Änderung zum Kommissionsvorschlag ist der von Frau Evans vorgeschlagene offene Geltungsbereich. Die Kommission hat lediglich 10 Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten erstellt, auf die die Richtlinie angewendet werden soll. Geräte, die nicht unter diese Kategorien fallen, werden nicht erfasst und sind von den Bestimmungen ausgenommen. Ich bin daher für den offenen Geltungsbereich und unterstütze die Berichterstatterin hier in vollem Umfang. Wird ein offener Geltungsbereich implementiert, ist es durchaus sinnvoll, bestimmten Geräten in begründeten Fällen eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung zu gewähren. Jill Evans möchte auf diesem Wege allerdings eine Ausnahmeregelung für Photovoltaik-Module, in denen Cadmium enthalten ist, erreichen. Ich habe einen Änderungsantrag eingereicht, der diese PV-Module von der Ausnahmeregelung ausschließt, da Cadmium eine ernste Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Eine Verwendung in PV-Modulen muss möglichst schnell eingestellt werden. Technische Alternativen sind kostengünstig und werden von den meisten europäischen Firmen bereits verwendet. Die Richtlinie greift erst ab 2014 und der Zeitraum bis dahin ist ausreichend, um die Produktion umzustellen. Des Weiteren habe ich Änderungsanträge eingereicht, die die Verwendung giftiger Stoffe stärker beschränken. Die Berichterstatterin führt zwar zahlreiche Stoffe auf², von denen viele allerdings nur in Anhang III der Richtlinie aufgenommen werden sollen. In Anhang III werden die Stoffe aufgeführt, die für ein Verbot in Frage kommen und im Zuge der nächsten Überarbeitung der Richtlinie einer Bewertung unterzogen werden sollen. Ich habe hingegen beantragt, dass die meisten dieser Stoffe in Anhang IV aufgenommen werden und somit zu den verbotenen Stoffen zählen, da die Verwendung dieser stark gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffe unverantwortlich ist und eingestellt werden muss. Laut Umweltbundesamt sind zum Beispiel bromierte Flammschutzmittel in der Muttermilch und in der Umwelt in entlegenen Polarregionen bereits nachweisbar. Nano-Produkte gehören ebenfalls auf die Liste der verbotenen Stoffe (Anhang IV). Derzeit sind keine ausreichenden Erkenntnisse vorhanden, die belegen könnten, dass Nano-Anwendungen ungefährlich sind. Nano-Partikel sind dermaßen klein, dass sie, ähnlich wie der gefährliche Feinstaub, tief in den Körper von Menschen eindringen können. Welche Folgen das hat ist noch unbekannt. Dennoch werden Nano-Technologien von vielen Firmen verschiedener Branchen in Umlauf gebracht. ¹) Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE) ) Arsenverbindungen, Beryllium und Berylliumverbindungen, Antimontrioxid, Dinickeltrioxid, Bisphenol A, bromorganische Verbindungen und andere bromierte Flammschutzmittel, chlororganische Verbindungen und andere chlorierte Flammschutzmittel und Weichmacher.
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