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Eine Schriftliche Erklärung ist ein Text mit einem Umfang von höchstens 200 Wörtern zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft.
Die meisten Schriftlichen Erklärungen beschäftigen sich mit wichtigen politischen Fragen. Hin und wieder liegen aber auch besondere Erklärungen aus, zum Beispiel über die »Aufhebung der Geheimhaltung von Dokumenten über Ufos« oder die Forderung nach der »Einführung des Europäischen Tages des handwerklich hergestellten Speiseeises«.
Die Schriftliche Erklärung wird in allen Amtssprachen veröffentlicht, verteilt und in einem Register aufgeführt.
Die europäischen Abgeordneten können auf Schriftliche Erklärungen zurückgreifen, um eine Debatte zu einer Angelegenheit aus dem Tätigkeitsbereich der Union herbeizuführen oder erneut aufzugreifen.
Wer kann eine Schriftliche Erklärung einreichen?
Zur Einreichung einer Schriftlichen Erklärung schlägt eine Gruppe von (höchstens 5) Abgeordneten ihren Kollegen vor, durch ihre Unterschrift einen Text anzunehmen. Die Schriftlichen Erklärungen werden gedruckt und auf einem Aushang im Eingang der Plenarsäle in Straßburg und Brüssel ausgehängt. Die Erklärungen werden auch auf der Internet-Seite des Parlaments veröffentlicht.
Und was passiert dann?
Die Abgeordneten haben drei Monate Zeit, um unter ihren Kolleginnen und Kollegen für deren Unterschrift zu werben. Hat nach drei Monaten nicht mindestens die Hälfte aller Europaabgeordneten unterzeichnet, wird die Schriftliche Erklärung hinfällig.
Erhält die Schriftliche Erklärung die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments, so wird sie dem Präsidenten übermittelt, der dies im Plenum mitteilt.
Eine derartige Erklärung wird am Ende der Tagung mit Angabe der Namen der Unterzeichner an die angegebenen Institutionen übermittelt. Sie wird ins Protokoll der Sitzung aufgenommen, in der sie bekannt gegeben wird. Mit dieser Veröffentlichung ist das Verfahren abgeschlossen.