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Eine Schriftliche Erklärung ist ein Text mit einem Um­fang von höchstens 200 Wörtern zu einer Ange­le­gen­heit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft.

Die meisten Schriftlichen Erklärungen beschäftigen sich mit wichtigen politischen Fragen. Hin und wieder liegen aber auch besondere Erklärungen aus, zum Beispiel über die »Aufhebung der Geheimhaltung von Doku­men­ten über Ufos« oder die Forderung nach der »Einführung des Europäischen Tages des hand­werk­lich hergestellten Speiseeises«.

Die Schriftliche Erklärung wird in allen Amtssprachen ver­öffentlicht, verteilt und in einem Register auf­geführt.
 
Die europäischen Abgeord­neten können auf Schrift­liche Erklärungen zurückgreifen, um eine Debatte zu einer Angelegenheit aus dem Tätig­keitsbereich der Union herbeizuführen oder erneut aufzu­greifen.
 
Wer kann eine Schriftliche Erklärung einreichen?

Zur Einreichung einer Schriftlichen Erklärung schlägt eine Gruppe von (höchstens 5) Abgeordneten ihren Kollegen vor, durch ihre Unterschrift einen Text anzunehmen. Die Schrift­lichen Erklärungen werden gedruckt und auf einem Aushang im Eingang der Plenarsäle in Straßburg und Brüssel ausge­hängt. Die Erklärungen werden auch auf der Internet-Seite des Parlaments veröffentlicht.

Und was passiert dann?

Die Abgeordneten haben drei Monate Zeit, um unter ihren Kolleginnen und Kollegen für deren Unterschrift zu werben. Hat nach drei Monaten nicht mindestens die Hälfte aller Europaabgeordneten unterzeichnet, wird die Schriftliche Erklärung hinfällig.

Erhält die Schriftliche Erklärung die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments, so wird sie dem Präsidenten übermittelt, der dies im Plenum mitteilt.

Eine derartige Erklärung wird am Ende der Tagung mit Angabe der Namen der Unterzeichner an die an­ge­ge­be­nen Institutionen übermittelt. Sie wird ins Protokoll der Sitzung aufgenommen, in der sie be­kannt ge­geben wird. Mit dieser Veröffentlichung ist das Verfahren ab­ge­schlos­sen.
 

 



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