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Umwelt erhalten

Umwelt und Gesundheit gegen die Interessen der Konzerne verteidigen

Ein wichtiger Bestandteil der EU-Gesetzgebung im Bereich Umweltschutz ist unter anderem die Wasserrahmenrichtlinie. Diese schafft einen gemeinsamen Rahmen für den Schutz von Binnenoberflächen-, Übergangs- und Küstengewässer, sowie des Grundwassers. Ziel der Richtlinie ist es die Verschmutzung von Gewässern zu verhindern oder zu reduzieren sowie langfristig einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer innerhalb der EU zu sichern, also den Zustand der Gewässer zu verbessern.

Zum Schutz und der Erhaltung gefährdeter Lebensräume und Arten dient außerdem die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU. Neben der Sicherung solcher Lebensräume, soll sie die Vernetzung dieser im Rahmen der Natura 2000 sicherstellen. Somit ist sie ein zentrales Instrument der Natur- und Biodiversitätsstrategie der Union.

Dieser integrierte Ansatz bei der Umweltgesetzgebung der EU ist grundsätzlich zu begrüßen.

Zum Nachteil der Umwelt und der Gesundheit der Menschen übt die Industrie jedoch einen großen Einfluss, oft erfolgreich, auf die europäische Gesetzgebung aus. Durch ihre Lobbyarbeit versucht sie ihre Märkte und Profite zu sichern. Nach verschiedenen Schätzungen kommen auf jeden Abgeordneten des Europäischen Parlamentes ungefähr 20 Lobbyisten.

Ziel meiner Arbeit im Umweltausschuss ist es, wenigstens akzeptable Ergebnisse im Sinne von Mensch und Umwelt zu erzielen und möglichst die schlimmsten Auswüchse kapitalfreundlicher Politik zu verhindern. Dies ist teilweise mit Hilfe der Umweltpolitiker anderer Fraktionen möglich. Dann gilt es, die Beschlüsse auch im Plenum durchzubekommen und anschließen gegen Rat und Kommission zu verteidigen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Umweltorganisationen kämpfe ich weiterhin für eine europäische Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik, die sich nicht den Profitinteressen der Konzerne unterordnet!
 
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